Allgemeine Reisebedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Reisenden und der NOSADE GmbH finden folgende Bedingungen Anwendung.

1. Reisebestätigung, Vertragsgrundlagen

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Reisende 14 Tage gebunden.

1.2. Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Auftrags und der Annahme durch NOSADE kommt zwischen dem Reisenden und NOSADE der Vertrag zustande.
1.3. Bei elektronischen Buchungen (E-Mail, Internet) bestätigt NOSADE den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung/Auftragsannahme dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen
des Reisevertrages.

1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von NOSADE zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird NOSADE dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.

1.5 Die vertragliche Leistungspflicht von NOSADE bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von NOSADE für die jeweilige Reise.

1.6. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von NOSADE nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von NOSADE hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.7. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von NOSADE herausgegeben werden, sind für  NOSADE und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von NOSADE gemacht wurden.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig und muss auf unser Konto überwiesen werden. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein und die bis dahin fälligen Vertragsunterlagen übergeben sind und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 4 genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist NOSADE berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten.

3. Umbuchungen und Rücktritt

3.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber NOSADE unter der Anschrift

NOSADE GmbH, Prieserstraße 2, 95444 Bayreuth

zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert NOSADE nicht den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann NOSADE, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

3.3  Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden wie folgt berechnet:

bis 90 Tage vor Reiseantritt 15%
vom 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 29. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%
vom   9. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt 75%
bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 95%

3.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, NOSADE nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

3.5. Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

3.6. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird diese auf Wunsch des Reisenden dennoch vorgenommen, hat dieser die zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen.

4. Rücktritt durch NOSADE

4.1. Wird die Mindestteilnehmerzahl, die, falls gegeben, in der Reisebestätigung explizit aufgeführt ist, nicht erreicht, ist NOSADE berechtigt, die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Reisende unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

4.2. NOSADE ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reisebeginn zu kündigen, wenn

  1. der Reisende die Durchführung der Reise trotz Anmahnung nachhaltig und erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuell anfallende Kosten gehen voll zu Lasten des Reisenden.
  2. durch höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände eine Beeinträchtigung der Reise gegeben ist oder die Reise nicht durchgeführt werden kann.

5. Haftungsbeschränkung

5.1. Die vertragliche Haftung von NOSADE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
  2. soweit NOSADE für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5.2. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisender und Reise.

5.3. NOSADE haftet nicht für Leistungen die als Fremdleistungen, wie beispielsweise Ausflüge, Beförderungen im Linienverkehr, Veranstaltungen etc. lediglich vermittelt werden, sofern für den Reisenden durch Nennung des Vertragspartners und die Form der Ausschreiben deutlich erkennbar ist, dass die Leistung nicht Gegenstand er Leistungen von NOSADE sind. Davon unberührt ist die Haftung für Beförderungen innerhalb der ausgeschriebenen Reiseleistungen sowie die Haftung für Pflichtverletzungen von NOSADE.

5.4. Weiterhin haftet NOSADE nicht für Leistungsstörungen, die es nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise in Fällen höherer Gewalt, Naturereignissen, Umweltkatastrophen, Streiks, Epidemien etc.

6. Mängel, Ausschluss von Ansprüchen, Kündigung, Verjährung

6.1. Der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen hinsichtlich der Reiseleistungen unverzüglich NOSADE zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

6.2. Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines Mangels oder aus wichtigem, NOSADE erkennbarem Grund vorzeitig kündigen, so hat er der NOSADE zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfeleistung unmöglich ist, von  NOSADE verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für NOSADE erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

6.3. Ansprüche wegen Mängeln oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise bei NOSADE unter der unten angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung der Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn der Reisende war ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert.

6.4   Die Ansprüche der Reisenden aus den §§ 651 c bis f BGB

  1. aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von NOSADE, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder
  2. auf Ersatz sonstiger Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von NOSADE, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, oder
  3. die Ansprüche aus Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten zur ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Reise verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag nach vereinbartem Ende der Reise.

6.5. Die nicht in 6.4. erfassten Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr, beginnend mit dem Tag nach vereinbartem Ende der Reise.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

7.1. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,  sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

7.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand

8.1. Es gilt deutsches Recht. Die Reisen werden nach Landesrecht durchgeführt. Deutsches Recht findet bei der Durchführung der Reise im Land keine Anwendung.

8.2. Für Reisende, die bei Buchung keinen regelmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder den Wohnsitz nach Vertragsabschluss außerhalb der Grenzen der BRD verlegen, gilt als Gerichtsstand der Sitz der NOSADE als vereinbart.

8.3.  Die Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Stand: 22. März 2019

NOSADE GmbH
Prieserstraße 2
95444 Bayreuth

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